Gesetzliche Krankenversicherung
- Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Psychotherapiekosten in unserer Praxis.
- Bitte bringen Sie dazu zum ersten Termin ihre elektronische Gesundheitskarte mit. Nach einem Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde, nur nach Terminvereinbarung) wird entschieden ob es zu weiteren probatorischen Sitzungen („Kennenlernsitzungen“) kommt. Nach vier bis sechs ersten Sitzungen wird dann die eigentliche Therapie beantragt. In der Regel umfassen die Bewilligungsschritte der Psychotherapie bei der Krankenkasse zunächst 12 Sitzunge, dann weitere 12 Sitzungen und dann wird über die Weiterführung der Therapie im Rahmen einer Langzeittherapie gesprochen.
Private Krankenversicherung, Beamtenbeihilfe
- Die Kosten der Behandlung werden in den meisten Fällen von der privaten Versicherung bzw. Beihilfe übernommen. Es ist ratsam, sich vor Beginn der Therapie über die nötigen Formulare und die Modalitäten der Beantragung und Kostenübernahme der Psychotherapie zu informieren.
Therapie nach dem OEG – Opferentschädigungsgesetz
- Anspruch auf Versorgung nach dem OEG hat, wer durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen, tätlichen Angriff an der Gesundheit geschädigt ist
- wenn eine Schädigung anerkannt ist, dann kann eine Therapie über das LaGeSo finanziert werden
- die Beantragung läuft über Ihre Krankenkasse
In Ausnahmefällen kann es Sinn machen die Therapie selbst zu bezahlen. Auch können Sitzungen im Einzelfall per Video durchgeführt werden.
Bitte kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern!